Eine schwere Eheverfehlung oder ein unsittliches Verhalten ist Grundlage für eine Scheidungsklage wegen schuldhafter Eheverfehlungen. Eine schwere Eheverfehlung richtet sich gegen den Ehegatten. Unsittliches Verhalten kann sich auch gegen andere Personen richten (z.B. schwere Straftaten) die dann einen eigenen Scheidungsgrund darstellen. Eine Eheverfehlung gilt dann als schwer, wenn sie zu einer völligen Entfremdung führt. Eine wesentliche Rechtsfolge einer solchen Scheidung können Unterhaltsansprüche nach dem Ehegesetz sein. Der beklagte Ehegatte kann aber auch selbst eine eigene Klage einbringen oder im bereits laufenden Verfahren einen Mitschuldeinwand erheben.