Verhalten im Versicherungsfall

Wenn ein bestimmtes versichertes Risiko eingetreten ist, spricht man vom Versicherungsfall. Oft ist die Feststellung, ob ein Versicherungsfall vorliegt, einfach und unproblematisch (zB Beschädigung eines PKW im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung). In anderen Fällen stellt sich die Problematik, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsfall vorliegt, sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen als schwierig dar.

(Beispiele:
Die näheren Umstände des Untergangs der „Lucona“ konnten erst nach jahrelangen aufwändigen Recherchen aufgeklärt werden.
Versicherungen führen häufig eigenständige Recherchen unter Beiziehung von Technikern oder Detektiven durch, um Verdachtsfälle von Versicherungsbetrug zu überprüfen.)

Den Versicherungsnehmer treffen bestimmte Pflichten und Obliegenheiten, zB muss er bei Vertragsabschluss bestimmte Fragen wahrheitsgemäß beantworten und muss nach einem Vorfall diesen der Versicherung unverzüglich mitteilen. Klarerweise darf der Versicherungsfall nicht vom Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt werden. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten kann es zur gänzlichen oder teilweisen Leistungsfreiheit der Versicherung kommen.

Man sollte also keinesfalls unnötig Zeit verstreichen lassen und sämtliche eigenen Unterlagen, Fotos, Beweismaterial, Namen und Adressen von Zeugen, Unfallprotokolle, Polizeiprotokolle, Rechnungen usw. vollständig sammeln. Siehe auch Checkliste für das Gespräch mit dem Anwalt.

TIPP: Man sollte sich in sämtlichen Rechtsfällen nicht darauf verlassen, dass andere Personen oder Behörden für einen arbeiten und die Beweis- und Recherchearbeit abnehmen.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass solche von dritter Seite produzierte Dokumente (Fotos, elektronisch gespeicherte Unterlagen, Protokolle) nach einiger Zeit nicht (mehr) existieren.