Schadenersatzrecht

Im Schadenersatzrecht gilt grundsätzlich die Regel: Jeder hat den in seinem Vermögen eintretenden Schaden selbst zu tragen. Wenn aber eine andere Person für den erlitten Schaden aufkommen soll, müssen sogenannte Zurechnungsgründe vorliegen, die rechtfertigen, dass diese andere Person Ersatz leisten muss.
Der Zweck des Schadenersatzes ist die Ausgleichsfunktion. Der Geschädigte erhält Ersatz für den erlittenen Schaden.
Auch spielt der Präventionsgedanke im Schadenersatzrecht eine wichtige Rolle. Prävention heißt Vorbeugung: Mit dem Wissen, dass Ersatzpflicht besteht, soll ein Anreiz zum sorgfältigen Verhalten gegeben werden, um Schädigungen zu vermeiden.
Schadenersatz leisten zu müssen, kann auch aufgrund eines Versprechens entstehen, wie es bei der Vertragsversicherung der Fall ist. Hier zahlt der Versicherungsnehmer eine Prämie und wenn gewisse Schäden in seinem Vermögen eintreten, kommt die Versicherung dafür auf.