War der Geschädigte am Eintritt des Schadens mitverantwortlich, so bekommt er nicht den vollen Ersatz. Der Schädiger und der Geschädigte tragen den Schaden verhältnismäßig. Lässt sich kein Verhältnis bestimmen, tragen sie ihn zu gleichen Teilen.
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War der Geschädigte am Eintritt des Schadens mitverantwortlich, so bekommt er nicht den vollen Ersatz. Der Schädiger und der Geschädigte tragen den Schaden verhältnismäßig. Lässt sich kein Verhältnis bestimmen, tragen sie ihn zu gleichen Teilen.