Haben mehrere Schädiger gemeinschaftlich und vorsätzlich gehandelt (bei Ausführung der Tat, oder durch Anstiftung), haften sie solidarisch (=gemeinsam).
Wurde nur fahrlässig gehandelt, haftet jeder für den von ihm verursachten Schaden. Lassen sich die Anteile nicht bestimmen, wird solidarisch gehaftet.