Bei der Frage, wem die Obsorge zukommen soll, würden insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen sein:
− Grundsatz der Gewaltfreiheit
− Geschwister sollen gemeinsam aufwachsen und nicht getrennt werden
− Bindungsqualität zwischen dem Kind und den Elternteilen
− Erziehungskompetenz der Eltern und deren Verantwortungsbereitschaft
− Persönlichkeit des Kindes, Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes
− Grundsatz der Betreuungskontinuität
− Persönlichkeit und Lebensumstände der Eltern