Klagsvorbringen:
Am 20.02.2018, 17:30 Uhr hat sich am Vorfallsort 2100 Korneuburg, Dr. Marx Burckhard Ring, kurz vor der Volksbank auf der Höhe Ausfahrt „Bambus Garten“ ein Verkehrsunfall ereignet. An diesem war einerseits die Klägerin als Lenkerin des Klagsfahrzeuges BMW W-XYZ beteiligt.
Andererseits war beteiligt der Beklagtenlenker Josef G., Beamter, geb. [___], Lenker des Beklagtenfahrzeuges VW, KO-XYZ.
Der Beklagtenlenker hat den Zusammenstoß der Fahrzeuge alleine verschuldet. Die Klagslenkerin hielt die äußerst rechte Fahrlinie ein. Der entgegenkommende Beklagtenlenker hat unter Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und unter Missachtung des Rechtsfahrgebotes der Straßenverkehrsordnung die Kontaktierung der beiden Fahrzeuge alleine verursacht und verschuldet. Es ist ein Reparaturschaden in Höhe von EUR 35.000,00 entstanden.
Weiters sind vorfallkausale Verletzungen eingetreten, nämlich Abschürfungen im Halsbereich und eine Prellung im Schulter- und Halswirbelbereich mit Verspannungsschmerzen, welche ein Schmerzengeld von zumindest EUR 2.000,00 rechtfertigten. Dazu kommen noch vorfallkausale Mehrkosten, Wege zu Versicherung, Werkstätte, Anwalt pauschal EUR 100,00, woraus sich der gesamte Klagsbetrag ergibt. Der eingeklagte Betrag wurde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht bezahlt.
Anmerkung: In diesem realen Fall fand aufgrund der Bestreitung durch die beklagte Partei in weiterer Folge eine detaillierte computerunterstützte Kollisionsanalyse mit Photogrammetrie statt. Dabei konnten aufgrund der Angaben und der Fotografien die Kollisionspositionen und Auslaufbewegungen entsprechend kalkuliert werden. Im konkreten Fall zeigte sich hinsichtlich der Kollisionspositionen: Das Beklagtenfahrzeug befand sich bei der Kollision mit dem Heck zur Gänze im gedachten Fahrstreifen des Klagsfahrzeuges und die Front ragte etwa rund 1m über die weiß strichliert dargestellte Fahrbahnmitte (hinein).