Faires Verfahren

Nach der europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Beschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren. Ein faires Verfahren kann nur dann stattfinden, wenn der Beschuldigte das Recht auf eine wirksame Strafverteidigung ausüben kann. Der Beschuldigte hat daher nach der Strafprozessordnung in jeder Lage des Verfahrens das Recht auf den Beistand eines Verteidigers.